Kanzlei

Preise

Sofern im Vorfeld keine einzelvertraglichen schriftlichen Vereinbarungen zur Gebührenberechnung getroffen wurden, rechne ich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab.

Die Gebühr nach StBVV bemisst sich je nach erbrachter Leistung nach verschiedenen Gegenstandswerten (z.B. Umsatzhöhe oder Zahl und Höhe der Einkünfte). Sofern im Einzelfall kein Gegenstandswert ermittelbar ist, richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Zeitaufwand.

Die StBVV gibt für die jeweiligen Gegenstandswerte Bandbreiten für das Steuerberaterhonorar vor. Dies ermöglicht es dem Steuerberater, Schwierigkeitsgrad und Bearbeitungsaufwand in der Gebühr zu berücksichtigen. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Ihnen gerne, was Sie dazu beitragen können, um Ihre Steuerberaterrechnung gering zu halten.

... guter Rat ... spart Geld (und Nerven).