Leistungen

Für Freiberufler

Gegenüber Gewerbetreibenden genießen Sie als Freiberufler den Vorteil, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Eine Ausweitung Ihres Leistungsangebots, ein Rechtsformwechsel oder die Anstellung eines oder mehrerer Berufsträger kann mit einer unfreiwilligen Auslösung der Gewerbesteuerpflicht einhergehen. Ich helfe Ihnen im Vorfeld, dass das nicht passiert.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre selbständige Tätigkeit zu dieser begünstigten Berufsgruppe gehört? Auch hier helfe ich Ihnen gerne weiter.

Zu meinen weiteren Leistungen zählen u.a.:

  • Aussagekräftige Finanzbuchhaltung (mit oder ohne Offene-Posten-Buchhaltung; nach Standard- oder Spezialkontenrahmen)
  • Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassende Meldungen
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Steuererklärungen
  • Klassische Steuerberatung – Steueroptimierungsberatung: aktiv und vorausschauend
  • Prüfung von Bescheiden, Begleitung von Betriebsprüfungen, Durchsetzung mit Rechtsmitteln
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen/ Controllingreports
  • Unternehmensbewertung

... damit Sie sich auf Ihren Erfolg konzentrieren können.